Beratungsnachweis
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI:
Jeder Pflegebedürftige, der keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt und stattdessen Pflegegeld erhält, muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst mit einem Beratungsnachweis beauftragen.
Dieser Einsatz findet in der häuslichen Umgebung statt, zusammen mit dem Pflegebedürftigen sowie der Pflegeperson.